LANDESWEITE FÖRDERUNGEN

> „Klasse mit Musik“: Das Niedersächsische Kultusministerium fördert neue Klassenmusizierprojekte. Grundschulen sowie 5. und 6. Jahrgänge weiterführender Schulen können sich im Rahmen des Projektes „Klasse mit Musik“ beim Landesmusikrat Niedersachsen darum bewerben. Es gibt bis zu 4.000 Euro für Sach- oder Personalkosten.

 

> Aktionsprogramm „Hauptsache: Musik“: Das niedersächsische Kultusministerium fördert gemeinsam mit dem Landesmusikrat Niedersachsen im Aktionsprogramm HAUPTSACHE MUSIK die Zusammenarbeit zwischen der schulischen Musikpädagogik und außerschulischen Institutionen der Musikkultur.

 

> Klosterkammer Hannover: Die Klosterkammer Hannover fördert Projekte in weiten Teilen Niedersachsens in den Bereichen Kirche (Seelsorge, Aufbau einer Jugendgemeinde, Musikpädagogik, Erhalt von Kirchengebäuden) Bildung (schwerpunktmäßig Vermittlung kultureller Inhalte und Kompetenzen) und Soziales (Projekte für und mit gesellschaftlich benachteiligte Gruppen). Gefördert werden zeitlich begrenzte Projekte, die noch nicht begonnen haben.

 

> Stiftung Niedersachsen: Gefördert werden Projekte von hoher künstlerischer Qualität in den Bereichen Bildung & Wissenschaft, Kunst, Literatur, Musik, Theater & Tanz und Soziokultur. Wichtige Kriterien sind eine überörtliche Ausstrahlung, die Eröffnung von Teilhabe, nachhaltige Wirkung, neue Wege der Vermittlung, die Pflege von Kooperationen und die Professionalität der Durchführung.

 

> Übungsleiter-Förderung für Ensembles der instrumentalen und vokalen Laienmusik: Zuschuss zu den Honoraren von musikalischen Übungsleitern. Im Jahr 2020 war dies bis max. 307 Euro pro Antrag.

 

Förderprogramme der NBank

> Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement: Modellprojekte, die zur Förderung der Integration und der Teilhabe mit Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement Nachbarschaften und Wohnquartiere stärken; Auslobung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Projektauswahl durch Jury; Zuschuss bis maximal 75 % der förderfähigen Ausgaben, mindestens 10.000 und maximal 75.000 Euro für ein Projekt.

 

> Inklusion durch Bildung und Teilhabe Förderung von Bildungsnetzwerken, Fortbildungs- und Qualifizierungsmodulen und ausgewählten Schwerpunktthemen; Zielgruppe: Alle an der Bildung der Kinder und Jugendlichen Beteiligten; Laufzeit 24 Monate; Zuschuss bis zu 60% der förderfähigen Gesamtausgaben, mindestens 40.000 Euro pro Projekt; Antragstellung durch niedersächsische kommunale Gebietskörperschaften (Kommunen und Landkreise), Bildungseinrichtungen, sowie Kinder- und Jugendhilfe in freier Trägerschaft


> Innovative Bildungsprojekte der beruflichen Erstausbildung: Förderung von innovativen Bildungsprojekten der beruflichen Erstausbildung; Schüler*innen, Jugendliche, Auszubildende sowie Bildungsverantwortliche; 24 Monate Laufzeit; Zuschuss bis zu 60%

 

> Jugendwerkstätten: Förderung von Jugendwerkstätten; Teilnehmer*innen: Junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren; Voraussetzung für die Teilnahme: Schulpflicht erfüllt und aktuell erwerbslos; Projektförderung bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben; Bis zu 453.750 Euro (Bewilligungszeitraum von 33 Monaten); gefördert wird der Betrieb einer Jugendwerkstatt von anerkannten freien und öffentlichen Träger*innen der Jugendhilfe.

 

> Touristische Projekte: Es werden besondere touristische Projekte mit erheblichem Landesinteresse unterstützt, sowie Projekte, die zur Weiterentwicklung des Tourismus in Niedersachsen und bestehender Projektideen für neuartige touristische Angebote beitragen. Projekte können mit bis zu 50% (in besonderen Fällen bis zu 80%) der förderfähigen Ausgaben unterstützt werden.

 

Kulturförderprogramme des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) / Niedersächsischen Kultusministeriums (MK)

Projektanträge mit einer Fördersumme ab 10.000,- € und solche von landesweiter Bedeutung leiten entsprechende Einrichtungen mit einer Stellungnahme versehen an das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) weiter.

 

> Informationen und Ansprechpartner*innen MWK 

 

> Liste der Kultur-Förderprogramme des MWK

 

> Informationen über Vergabe von Fördermitteln für Freie Theaterarbeit, Tanz und Kinder- und Jugendtheater in Niedersachsen

 

> Musikförderung: Informationen zu institutioneller Förderung,  Projektförderung sowie mehrjähriger Förderung

 

> Förderung niedersächsischer Kunstvereine und vergleichbarer Einrichtungen: Es werden Jahresprogramme gefördert, die aktuelle Kunst präsentieren (einschließlich ausstellungsdokumentierende Kataloge) und Formate der Kunstvermittlung jenseits der klassischen Führung beinhalten.

 

> Niedersächsisches Investionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen 

 

> Kofinanzierung von Bundesprogrammen im Zusammenhang mit der Covid 19-Pandemie

 


Die Förderer der Kontaktstelle Kultur macht Schule in Niedersachsen