LANDESWEITE FÖRDERUNGEN

> „Klasse mit Musik“: Das Niedersächsische Kultusministerium fördert neue Klassenmusizierprojekte. Grundschulen sowie 5. und 6. Jahrgänge weiterführender Schulen können sich im Rahmen des Projektes „Klasse mit Musik“ beim Landesmusikrat Niedersachsen darum bewerben. Es gibt bis zu 4.000 Euro für Sach- oder Personalkosten. Eine Bewerbung zur Förderung des Klassenmusizierens ist nach dem Windhundprinzip bis zum 01.11.2024 möglich.

 

> Aktionsprogramm „Hauptsache: Musik“: Das niedersächsische Kultusministerium fördert gemeinsam mit dem Landesmusikrat Niedersachsen im Aktionsprogramm HAUPTSACHE MUSIK die Zusammenarbeit zwischen der schulischen Musikpädagogik und außerschulischen Institutionen der Musikkultur.

Anträge sind bis zum 15. November eines Jahres für Projekte im Folgejahr zu stellen.

 

> Klosterkammer Hannover: Die Klosterkammer Hannover fördert Projekte in weiten Teilen Niedersachsens in den Bereichen Kirche (Seelsorge, Aufbau einer Jugendgemeinde, Musikpädagogik, Erhalt von Kirchengebäuden) Bildung (schwerpunktmäßig Vermittlung kultureller Inhalte und Kompetenzen) und Soziales (Projekte für und mit gesellschaftlich benachteiligte Gruppen). Gefördert werden zeitlich begrenzte Projekte, die noch nicht begonnen haben.

 

> Stiftung Niedersachsen: Gefördert werden Projekte von hoher künstlerischer Qualität in den Bereichen Bildung & Wissenschaft, Kunst, Literatur, Musik, Theater & Tanz und Soziokultur. Wichtige Kriterien sind eine überörtliche Ausstrahlung, die Eröffnung von Teilhabe, nachhaltige Wirkung, neue Wege der Vermittlung, die Pflege von Kooperationen und die Professionalität der Durchführung. Es wird eine Antragssumme von 5.000 Euro bis einschließlich 10.000 Euro gefördert. Die Förderentscheidungen werden fünfmal pro Jahr getroffen, weshalb fünf Antragsfristen pro Jahr bestehen.

 

> Übungsleiter-Förderung für Ensembles der instrumentalen und vokalen Laienmusik: Unterstützung der musikalischen Übungsleitung durch Zuschüsse zu den Honoraren. Im Jahr 2023 betrug die max. Finanzhilfe pro Übungsleitung 307 Euro.

 

Förderprogramme der NBank

> Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement: Modellprojekte, die zur Förderung der Integration und der Teilhabe mit Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement Nachbarschaften und Wohnquartiere stärken; Auslobung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Projektauswahl durch Jury; Zuschuss bis maximal 75 % der förderfähigen Ausgaben, mindestens 10.000 Euro und maximal 75.000 Euro für ein Projekt.

Die nächste Auslobungsphase wird von Mitte Februar bis Anfang April 2025 sein.

 

> Inklusion durch Bildung und Teilhabe Förderung von Bildungsnetzwerken, Fortbildungs- und Qualifizierungsmodulen und ausgewählten Schwerpunktthemen; Zielgruppe: Alle an der Bildung der Kinder und Jugendlichen Beteiligten; Laufzeit 24 Monate; Zuschuss bis zu 60% der förderfähigen Gesamtausgaben, mindestens 40.000 Euro pro Projekt; Antragstellung durch niedersächsische kommunale Gebietskörperschaften (Kommunen und Landkreise), Bildungseinrichtungen, sowie Kinder- und Jugendhilfe in freier Trägerschaft.

Eine Antragsstellung ist jederzeit möglich.


> Innovative Bildungsprojekte der beruflichen Erstausbildung: Förderung von innovativen Bildungsprojekten der beruflichen Erstausbildung; Zielgruppe: Schüler*innen, Jugendliche, Auszubildende sowie Bildungsverantwortliche; 24 Monate Laufzeit; Zuschuss in Höhe von 60% der förderfähigen Gesamtausgaben.

 

> Jugendwerkstätten: Förderung von Jugendwerkstätten und für junge Menschen mit beruflichen Eingliederungshemmnissen sowie besonderem Förderbedarf; Teilnehmer*innen: Junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren; Voraussetzung für die Teilnahme: Schulpflicht erfüllt und aktuell erwerbslos; Projektförderung bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben; Bis zu 453.750 Euro (Bewilligungszeitraum von 33 Monaten); gefördert wird der Betrieb einer Jugendwerkstatt von anerkannten freien und öffentlichen Träger*innen der Jugendhilfe.

 

> Touristische Projekte: Es werden besondere touristische Projekte mit erheblichem Landesinteresse unterstützt, sowie Projekte, die zur Weiterentwicklung des Tourismus in Niedersachsen und bestehender Projektideen für neuartige touristische Angebote beitragen. Projekte können mit bis zu 50% (in besonderen Fällen bis zu 80%) der förderfähigen Ausgaben unterstützt werden. Zuschuss bis zu 100.000 Euro pro Projekt.

 

Kulturförderprogramme des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) / Niedersächsischen Kultusministeriums (MK)

Projektanträge mit einer Fördersumme ab 10.000,- € und solche von landesweiter Bedeutung leiten entsprechende Einrichtungen mit einer Stellungnahme versehen an das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) weiter.

 

> Informationen und Ansprechpartner*innen MWK 

 

> Liste der Kultur-Förderprogramme des MWK

 

> Informationen über Vergabe von Fördermitteln für Freie Theaterarbeit, Tanz und Kinder- und Jugendtheater in Niedersachsen

 

> Musikförderung: Informationen zu institutioneller Förderung,  Projektförderung sowie mehrjähriger Förderung

 

> Förderung niedersächsischer Kunstvereine und vergleichbarer Einrichtungen: Es werden Jahresprogramme gefördert, die aktuelle Kunst präsentieren (einschließlich ausstellungsdokumentierende Kataloge) und Formate der Kunstvermittlung jenseits der klassischen Führung beinhalten.

 

> Niedersächsisches Investionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen 

 

> Kofinanzierung von Bundesprogrammen im Zusammenhang mit der Covid 19-Pandemie

 


Die Förderer der Kontaktstelle Kultur macht Schule in Niedersachsen