DEN RICHTIGEN VERTRAG WÄHLEN

Wir klären Fragen zur Vertragsgestaltung

In der Vergangenheit gab es ein Verbot für den Einsatz von Honorarkräften an Schulen. Bislang oblag es dem/der Kooperationspartner*in, für die Erbringung des außerunterrichtlichen Angebotes nur Personen einzusetzen, die in ihrem Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis ehrenamtlich zu ihm standen.

Es ist nunmehr auch möglich, zur Erfüllung der sich aus dem Kooperationsvertrag mit der Schule ergebenden Pflichten Personen einzusetzen, mit denen ein freier Dienstleistungsvertrag (Honorarvertrag) abgeschlossen wird. Hierzu gibt es eine geänderte Rahmenvereinbarung der LKJ mit dem Niedersächsischen Kultusministerium.


Überblick der Vertragsarten

  •     Arbeitsvertrag
  •     Freier Dienstleistungsvertrag
  •     Kooperationsvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung
  •     Kooperationsvertrag ohne Arbeitnehmerüberlassung


WICHTIG!

Bitte passen Sie die Vertragsmuster unbedingt Ihrem Einzelfall an. Wir empfehlen Ihnen, sich dazu vorab von uns beraten zu lassen. Andernfalls können wir keine Haftung für die Nutzung unserer Vorlagen übernehmen.



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Niklas Meuleneers

Volljurist

Tel.: +49 511 600 605-752

Mobil: +49 151 531 352 79

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E-Mail: n.meuleneers(a)lkjnds.de


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