Liebe Kulturtätige,
seit einiger Zeit beschäftigt uns und vermutlich auch Sie die arbeits-und sozialrechtliche Situation für Kulturpartner*innen, die in Kooperation mit Schulen arbeiten. Wir als Ihre Interessensvertretung sind seit dem Erscheinen der Handreichung der Landesschulbehörde von 2014 mit dem Kultusministerium und dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur im intensiven Austausch. Die Handreichung schließt eine Beschäftigung von Honorarkräften an Schulen aus.
Das Ziel der LKJ Niedersachsen ist es, den Einsatz von Honorarkräften in Schulen im Rahmen von Kooperationsverträgen wieder zu ermöglichen.
Wegen des Verdachts der Beschäftigung Scheinselbständiger an Ganztagsschulen, einigten sich das Kultusministerium und die Deutsche Rentenversicherung im Jahr 2013 auf eine Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 12 Millionen Euro für insgesamt 23.000 fehlerhafte Verträge.
Daraufhin wurde im Ganztagsschulerlass des Kultusministeriums der Einsatz von Honorarkräften an Schulen durch Kultureinrichtungen zunächst nicht mehr gestattet. Eine Ausnahme von dem Verbot kann seit seit Februar 2018 erfolgen, wenn zuvor ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung durchlaufen wird. Geprüft wird in diesem Verfahren nur das zur Prüfung vorgelegte konkrete Auftragsverhältnis innerhalb der Schule. Es erfolgt keine Prüfung vorheriger und/oder anderweitiger Auftragsverhältnisse.
Das Kultusministerium wird bei neuen Verstößen nicht noch einmal die Haftung für den Einsatz von Scheinselbständigen übernehmen. Das bedeutet, dass erhebliche Nachzahlungen auf die Schulleiter*innen und/oder Kultureinrichtungen zukommen können. Daher empfehlen wir Ihnen, sich an die Vorgaben zu halten und den Status für das jeweilige Auftragsverhältnis klären zu lassen.
Um Kindern und Jugendlichen die Zusammenarbeit mit externen Kulturschaffenden dauerhaft zu ermöglichen, wollen wir mit Ihnen zusammenarbeiten. Honorarkräfte müssen in Zukunft vertraglich abgesichert und ohne Risiken an Schulen wieder tätig werden dürfen. Dieses Vorhaben hat Erfolg, wenn es gelingt, einen Vielzahl von Statusfeststellungsverfahren in einem eng umgrenzten Zeitraum bei der Clearingstelle durchlaufen zu lassen. Mit den Bescheiden der Deutschen Rentenversicherung wäre eine neue Verhandlungsgrundlage gegenüber dem Kultusministerium gegeben. Dafür setzt sich die Kontaktstelle Kultur macht Schule ein und freut sich über jeden Mitstreiter.
Um Sie bei diesem Verfahren zu unterstützen, wurde durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur die Kontaktstelle Kultur macht Schule bei der LKJ Niedersachsen inklusive einer Rechtsberatung mit dem Volljurist Niklas Meuleneers geschaffen. Herr Meuleneers begleitet Sie kostenfrei durch den gesamten Prozess:
Während des gesamten Verfahrens steht Ihnen Herr Meuleneers zur Verfügung. Für die Beratungs- und Unterstützungsleistungen entstehen Ihnen keine Kosten.
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Niklas Meuleneers
Volljurist
Tel.: +49 511 600 605-752
Mobil: +49 151 531 352 79
Fax: +49 511 600 605-60
E-Mail: n.meuleneers(a)lkjnds.de