DIE RICHTIGE VERTRAGSART WÄHLEN

Bei der Frage nach der richtigen Vertragsart gilt es, zunächst einmal zu differenzieren, ob der Vertragspartner der Schule eine einzelne Fachkraft oder aber ein Verband, ein Verein bzw. eine andere juristische Person mit gemeinnützigem Zweck sein soll.

 

Ist der Vertragspartner eine einzelne Fachkraft, dann kommt ein Arbeitsvertrag oder der freie Dienstleistungsvertrag (sog. Honorarvertrag) in Frage. Mit juristischen Personen (bspw. Vereinen) ist dagegen ein Kooperationsvertrag zur oder ein Kooperationsvertrag ohne Arbeitnehmerüberlassung abzuschließen.

 

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