WAS MUSS ICH BEI DER KOOPERATION MIT SCHULEN BEACHTEN?

Wenn Sie als Kultureinrichtung eine Honorarkraft an Schulen einsetzen möchten, muss vor Projektbeginn ein so genanntes
> Statusfeststellungsverfahren
der Deutschen Rentenversicherung durchlaufen werden.

Unsere Juristin, Inga Wolf-Marra, unterstützt Sie gerne bei der Durchführung dieses Verfahrens und stellt entsprechende Vertragsmuster zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch unter > Rechtsberatung


 

Ihre Ansprechpartnerin:

Jur. Inga Wolf-Marra

Rechtliche Beratung
Tel.: 0511. 600 605-752
E-Mail:i.wolf-marra@lkjnds.de


Die Förderer der Kontaktstelle Kultur macht Schule in Niedersachsen