WAS MUSS ICH BEI DER KOOPERATION MIT SCHULEN BEACHTEN?

Wenn Sie als Kultureinrichtung eine Honorarkraft an Schulen einsetzen möchten, muss vor Projektbeginn ein so genanntes
> Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung durchlaufen werden.
 

Unser Jurist, Niklas Meuleneers, unterstützt Sie gerne bei der Durchführung dieses Verfahrens und stellt entsprechende Vertragsmuster zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch unter > Rechtsberatung


 

Ihr Ansprechpartner:

Jur. Niklas Meuleneers

Rechtliche Beratung
Tel.: 0511. 600 605-752
E-Mail:n.meuleneers@lkjnds.de


Die Förderer der Kontaktstelle Kultur macht Schule in Niedersachsen