WARUM GIBT ES EINE RECHTSBERATUNG BEI DER LKJ NIEDERSACHSEN?

Die Kontaktstelle Kultur macht Schule – und damit die Rechtsberatung – ist 2017 mit Mitteln des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) eingerichtet worden, um Kulturelle Bildungsprojekte an Ganztagsschulen wieder zu ermöglichen und sicherzustellen.

Hintergrund war ein Streit zwischen dem Niedersächsischen Kultusministerium (MK) und der Deutschen Rentenversicherung über den Verdacht der Beschäftigung von Scheinselbständigen. Nachdem das MK Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 12 Millionen wegen 23.000 fehlerhafter Verträge nachzahlen musste, hat es 2014 den Einsatz von Honorarkräften an Ganztagsschulen verboten.

Gemeinsam mit dem MWK und dem MK wurden Strukturen erarbeitet, um die Zusammenarbeit zwischen externen Kulturpartner*innen und Schulen zu gewährleisten. Dazu wurde eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen.

 

 

 

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Die Förderer der Kontaktstelle Kultur macht Schule in Niedersachsen