FÜR WEN IST DIE RECHTSBERATUNG DA UND WELCHES ZIEL VERFOLGT SIE?

Die Rechtsberatung können Kulturschaffende aller Fachrichtungen in Anspruch nehmen. Ziel ist es, sie umfassend zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen bei der Zusammenarbeit mit Schulen zu informieren. Denn hierbei gibt es zahlreiche vertragsrechtliche Feinheiten zu beachten. Damit Kulturschaffende sich auf ihre Kernarbeit – Kulturelle Bildungsprojekte an Schulen umsetzen – konzentrieren können und im rechtssicheren Rahmen agieren, unterstützen und begleiten wir sie.

 

 

 

>> Weiter zu "Wie viel kostet die Rechtsberatung?"

<< Zurück zu "Warum gibt es eine Rechtsberatung bei der LKJ?"

 

<<< Zurück zur Übersicht


Die Förderer der Kontaktstelle Kultur macht Schule in Niedersachsen