FAQ

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Kultureinrichtungen und Kulturvereine, die keine sonstige Unterstützung vom Land Niedersachsen, dem Bund oder der EU erhalten.

Sie brauchen eine gültige Bescheinigung des Finanzamtes, dass Sie gemeinnützig sind (sogenannter Freistellungsbescheid).

In der Bescheinigung ist „Förderung von Kunst und Kultur“ als gemeinnütziger Zweck eingetragen.

Wenn Sie in einem Schulförderverein tätig sind, steht dort als Zweck vermutlich „Förderung der Bildung“. Bitte lassen Sie sich persönlich beraten: Tel. 0511-600 605 753 (Telefon von Sandra Kilb). Nach der Beratung können Sie ebenfalls eine Bewerbung einreichen.

 

Die Bescheinigung wird mit der Bewerbung eingereicht (Upload im Online-Bewerbungsformular).

 

Die Antragsteller haben ihren Sitz oder ihre Niederlassung in Niedersachsen.
Die Projekte finden in Niedersachsen statt.

 

Keinen Antrag stellen können:

  • Einzelpersonen, wie zum Beispiel Künstlerinnen und Künstler,
  • Staatliche Einrichtungen als Teil der Landesverwaltung, zum Beispiel Landesmuseen,
  • Formale Bildungsorte wie Kitas, Schulen und Hochschulen oder Volkshochschulen

 

Als Kooperationspartner können sie im Projekt dabei sein.
Das Projekt muss aber von einer Einrichtung der Kulturellen Bildung (oder nach Beratung Schulförderverein) beantragt und abgewickelt werden.

 

Sie sind an einer Schule tätig ?

Sie wollen ein Projekt bei Ihnen an der Schule durchführen und wissen noch nicht, mit welcher Kultureinrichtung Sie kooperieren können?
Lassen Sie sich gerne hierzu telefonisch beraten: Tel. 0511-600 605 753 (Telefon von Sandra Kilb)

 

 

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Welche Art Projekte kann gefördert werden?

Gefördert werden Projekte der Kulturellen Bildung.

 

Dazu zählen zum Beispiel Projekte aus den Sparten:

  • Bildende Kunst (Malerei, Skulptur, Graffiti, etc...)
  • Digitale Kunst (Film, Ton, Bild)
  • Museum / Kulturgeschichte
  • Musiktheater / Musical
  • Tanz, Flow Art
  • Zirkus, Akrobatik
  • Theater, Performance
  • (Urban) Land Art
  • Musik
  • Spiel (Brett-, Karten-, Computer, App, ..)
  • Literatur (z.B Poetry Slam, etc...)

 


Das Projekt kann eine neue Idee sein oder Sie wiederholen ein vergangenes Projekt.

 

Das Projekt kann sein (Beispiele):

  • Eine AG
  • Ein Workshop
  • Eine Projektwoche
  • Ein Angebot im Mittagsband oder in den Pausen
  • Ein Angebot in den Ferien,
  • Es kann außerschulisch sein
  • Es kann im Unterricht stattfinden

Es kann an der Schule stattfinden, in einer Kultureinrichtung oder im öffentlichen Raum.

 

Wichtig!

In dem Projekt dürfen keine Noten vergeben werden.

 

Wichtig!

Das Projekt wird in Kooperation mit mindestens einer Schule durchgeführt.
Es können auch mehrere Einrichtungen kooperieren, zum Beispiel weitere Schulen, Kulturorte, Jugendzentren, …

 

Wichtig!

Die Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht begonnen haben. Als Projektbeginn gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen für das Projekt.

Das heißt:

  • Es darf noch nichts gekauft worden sein.
  • Es darf noch kein Auftrag vergeben worden sein.
  • Es darf noch kein Vertrag unterschrieben sein.

Sie dürfen aber „unverbindliche Anfragen“ stellen. Das ist sogar sinnvoll, um die Kosten zu erfragen.

 

Wenn Sie eine Bewerbung abgesendet haben, bekommen Sie eine Eingangsbestätigung mit der Genehmigung eines sogenannten „vorzeitigen Maßnahmebeginns“ zum 1.1.2025.
Erst im Jahr 2025 dürfen Sie auf eigenes Risiko Projektverträge abschließen.

Geben Sie aber besser noch kein Geld aus.

Es gibt keinen Anspruch auf Förderung und vielleicht bekommen Sie kein Geld.

Daher empfehlen wir, mit allem bis zu der Entscheidung der Jury zu warten!
 

Die Jury entscheidet im Februar 2025.


Das Projekt endet vor dem 31.12.2025.
Bis dahin können Sie für das Projekt Geld ausgeben. Danach nicht mehr.  

Planen Sie die Durchführungszeit mit den Schülerinnen und Schülern im Zeitraum zwischen dem 1.3.2025 und 15.12.2025.

 

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Wer führt die Projekte durch?

Die Projekte werden in Zusammenarbeit (Kooperation) mit einer Schule durchgeführt. Das Projekt wird von professionellem Personal der Kulturellen Bildung angeleitet.

 

Als professionelles Personal der Kulturellen Bildung gelten:

  • Menschen, die ein kulturpädagogisches Fach studiert haben oder eine andere Anerkennung in der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung haben. Das kann zum Beispiel mehrjährige Erfahrung sein.
  • Menschen, die beruflich Geld damit verdienen, künstlerische oder kulturelle Projekte mit Kindern und Jugendlichen durchzuführen

 

Das Projekt darf nicht vom Schulpersonal durchgeführt werden.
Lehrkräfte können unterstützen. Die Leitung und die Inhalte liegen allein beim professionellen Personal der Kulturellen Bildung. Die Lehrkräfte entscheiden nicht, welche Schülerinnen und Schüler teilnehmen.

 

Wichtig!

Im Projekt dürfen keine Noten vergeben werden.

 

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Wieviel Förderung gibt es?

Die LKJ kann bis zu 5.000 Euro Förderung übernehmen – aber Sie müssen mindestens 30% anders finanzieren.

 

Die anderen 30% können sein:

  • Drittmittel
    (= Geld von anderen Förderern, zum Beispiel von Stiftungen oder Fördervereinen oder von Rotary Club und Lions Club). Es darf keine weitere Förderung aus Landesmitteln beteiligt sein.  
  • Sponsoring
    (= Geld von Firmen gegen Werbeleistung)
  • Eigenes Geld der bewerbenden Einrichtung
  • Ehrenamtliche Eigenleistung. Lassen Sie sich hierzu bitte telefonisch beraten: Tel. 0511-600 605 753 (Telefon von Sandra Kilb)

 

Rechenbeispiele für die Förderhöhe der LKJ:

Alle Ausgaben des Projekts ergeben:

  • 4.000,00 Euro – Sie können 2.800 Euro beantragen
  • 7.142,85 Euro – Sie können 5.000 Euro beantragen
  • 8.000,00 Euro – Sie können 5.000 Euro beantragen

 

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Welche Kriterien erfüllt Ihr Projekt?

 

Partizipation

Bei KUBISCH gilt:
Die Projekte werden zusammen mit Schülerinnen und Schülern geplant und entwickelt.
Die TN formulieren inhaltliche Wünsche und entscheiden mit, wie das Projekt abläuft.
Partizipation wird als Teilhabe verstanden und unterschiedlich ausgelegt. Es gibt viele unterschiedliche Definitionen.

 

Bei KUBISCH bedeutet Partizipation, dass Kinder und Jugendliche, die am Projekt teilnehmen auch mitentscheiden.


Beispiele:

  • die Teilnehmenden entwickeln zusammen mit dem professionellen Personal eine Tanzchoreografie
  • die Teilnehmenden entwickeln unter Hilfestellung ein Theaterstück und bestimmen die Inhalte mit
  • die Teilnehmenden können entscheiden, mit welchem Material (z.B. Ton, Papier, Textil, Beton, …) sie künstlerisch tätig werden

 

Ein Beispiel bietet das Erklärvideo der Katholischen Studierenden Jugend - Bundesamt e.V. : https://www.youtube.com/watch?v=2cszWV4Fj5w


Diversität

Diversität beschreibt, dass das Projekt für alle Schülerinnen und Schüler offen ist. Keine Person aus der Kultureinrichtung oder aus der Schule entscheidet, ob einzelne Schülerinnen und Schüler der Zielgruppe teilnehmen dürfen oder nicht.
In dem Projekt können alle angesprochenen Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Es ist nicht wichtig, wie lange sie oder ihre Eltern in Deutschland leben oder welche Religion sie ausüben. Es ist für die Teilnahme egal, welches Geschlecht sie haben oder wen sie lieben. Im Projekt gibt es keine Noten. Sonstige Schulleistungen werden nicht abgefragt. Behinderte Schülerinnen und Schüler sollen die gleichen Chancen haben und dürfen nicht eingeschränkt werden. Das Projekt darf die Jugendlichen nichts kosten.

 

Mehr Informationen zum Thema Partizipation und Diversität gibt es in unserer KultBox!

 


Die Chance auf Förderung steigt, wenn die Projekte im ländlichen Raum stattfinden!

Es können zwar auch Projekte in Städten gefördert werden. Dort gibt es aber mehr Angebote für Kinder und Jugendliche. Daher haben im Zweifelsfall Projekte im ländlichen Raum größere Förderchancen. Denn KUBISCH will durch Kooperationen die nachhaltige Entwicklung der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung im ländlichen Raum stärken. Damit sind Orte ohne S-Bahnanbindung und mit eingeschränktem Bahn- und Busverkehr gemeint. Die nächste Großstadt ist für die Schülerinnen und Schüler schwierig allein zu erreichen.

 

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Wer entscheidet über die Förderung?

Die Bildungsreferentin der LKJ prüft, ob alle notwendigen Fragen beantwortet sind, ob die Unterlagen vollständig sind und ob alle Bedingungen eingehalten wurden. Wenn ja, wird die Bewerbung zugelassen.

 

Danach werden die Bewerbungen anonymisiert. So weiß die Jury nicht, wer die Bewerbung eingereicht hat.

Welche Projekte gefördert werden entscheidet eine Jury, in der auch Jugendliche sind.

 

Nach der Jurysitzung werden alle, die eine Bewerbung abgegeben haben, angerufen.

Wenn das Projekt gefördert wird, bekommen Sie zusätzlich einen Brief.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

 

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Wie kann ich mich bewerben?

Sie füllen ein Online-Formular aus und reichen diese Unterlagen mit ein:

  • Die gültige Bescheinigung des Finanzamtes über Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
  • Einen Kosten- und Finanzierungsplan. Nutzen Sie die Vorlage mit Ausfüllanleitung!
  • Einen ausgefüllter Ablaufplan. Nutzen Sie die Vorlage!

 

Alle Antragstellenden füllen dieselben Vorlagen aus.

 

Danach werden die Bewerbungen anonymisiert. So weiß die Jury nicht, wer die Bewerbung eingereicht hat. Welche Projekte gefördert werden entscheidet eine Jury, in der auch Jugendliche sind.

 

Für Projekte, die Sie im Jahr 2025* durchführen, können Sie sich vom 1. September bis 1. Dezember 2024 bewerben.

*im Zeitraum ab März bis Mitte Dezember, auch kurze Projekte sind möglich.

 

Welche Dokumente benötige ich für die Bewerbung?

 

 

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Wie ist der Zeitplan des Förderprogramms?

KUBISCH 2024:

Ihre Projektorganisation läuft im Zeitraum zwischen dem 1.1.2024 und 31.12.2024
Sie führen das Projekt im Zeitraum zwischen dem 1.3.2024 und 15.12.2024 mit den Schüler*innen durch. Das Projekt kann auch kürzer sein.

Spätestens Anfang Januar 2025 erstellen Sie den Verwendungsnachweis (online-Fragebogen und Abrechnungsformular).

 

KUBISCH 2025:
Sie bewerben sich zwischen dem 01.09.2024 und dem 01.12.2025.

Ihre Projektorganisation läuft im Zeitraum zwischen dem 1.1.2025 und 31.12.2025
Sie führen das Projekt im Zeitraum zwischen dem 1.3.2025 und 15.12.2025 mit den Schüler*innen durch. Das Projekt kann auch kürzer sein.

Spätestens Anfang Januar 2026 erstellen Sie den Verwendungsnachweis (online-Fragebogen und Abrechnungsformular).

 

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Wie finde ich Schulen als Kooperationspartner*innen?

Fragen Sie Freunde, Bekannte und Kolleginnen oder Kollegen!

Außerdem können Sie bei der LKJ nachfragen, wir können Ihnen Kontakte vermitteln.

 

Wichtig ist Ihr persönlicher Eindruck!

  • Wie gut klappt der direkte Austausch mit der Lehrkraft?
  • Kann diese Person auch Entscheidungen treffen oder muss sie zuerst jemanden fragen?
  • Wie einfach ist diese Person zu erreichen?

Achten Sie auf Ihre Intuition und Erfahrungen!

Fühlen Sie sich ernstgenommen und respektiert? Sie tragen die Projektverantwortung!

Halten Sie Ihre Absprachen schriftlich fest! Beschreiben Sie gemeinsam die Aufgaben und vereinbaren Sie wer, was, wann macht. Eine Vorlage für eine Absichtserklärung und Anregung für nützliche Fragen finden Sie >hier. 

 

Mit Schulen, die schon öfter kooperiert haben, ist die Planung einfacher. Die Schulleitung muss informiert sein und stimmt dem Projekt zu.  Das gesamte Kollegium, Gebäudeverwaltung und Sekretariat sind über das Projekt informiert.

 

Sie sind Lehrerin oder Lehrer?

Formale Bildungsorte wie Kitas, Schulen und Hochschulen oder Volkshochschulen sind nicht antragsberechtigt. Die Schule kann als Kooperationspartner im Projekt beteiligt sein. >>> mehr Infos unter: Wer kann sich bewerben?

 

 

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Müssen die Projekte auf dem Schulgelände stattfinden?

Die Projekte können an unterschiedlichen Orten stattfinden. Das kann an einer Schule sein oder auch im öffentlichen Raum oder in einem Kulturort.

Stimmen Sie sich mit der Schule und den Teilnehmenden ab.

 

 

Kann ich auch Ferienaktionen planen?

Das Projekt kann sein (Beispiele):

  • Eine AG
  • Ein Workshop
  • Eine Projektwoche
  • Ein Angebot im Mittagsband oder in den Pausen
  • Ein Angebot in den Ferien,
  • Es kann außerschulisch sein
  • Es kann im Unterricht stattfinden

 

Wichtig!

In dem Projekt dürfen keine Noten vergeben werden.
 

 

 

Wie groß sind die Projekt-Gruppen?

Eventuell hat die kooperierende Schule Vorgaben über Gruppengrößen. Klären Sie dies vorab mit der Schule.

 

Greifen Sie auf Ihre Erfahrungen zurück.
Es können Projekte für die ganze Schule gefördert werden oder für einzelne Schulklassen.
Es können Projekte mit kleinen Gruppen gefördert werden und Sie können auch Kinder oder Jugendliche anderer Schulen teilnehmen lassen (Peer-Groups).

Beschreiben Sie in der Bewerbung, für welche und für wie viele Schülerinnen und Schüler Sie das Projekt anbieten.

 

 

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Brauche ich Eigenmittel oder kann ich weitere Drittmittel kombinieren?

Die LKJ kann bis zu 5.000 Euro Förderung übernehmen – aber Sie müssen mindestens 30% anders finanzieren.

 

Die anderen 30% können sein:

  • Drittmittel
    (= Geld von anderen Förderern, zum Beispiel von Stiftungen oder Fördervereinen oder von Rotary Club und Lions Club). Es darf keine weitere Förderung aus Landesmitteln beteiligt sein.  
  • Sponsoring
    (= Geld von Firmen gegen Werbeleistung)
  • Eigenes Geld der bewerbenden Einrichtung
  • Ehrenamtliche Eigenleistung. Lassen Sie sich hierzu bitte telefonisch beraten: Tel. 0511-600 605 753 (Telefon von Sandra Kilb)

 

Rechenbeispiele für die Förderhöhe der LKJ:

Alle Ausgaben des Projekts ergeben:

  • 4.000,00 Euro – Sie können 2.800 Euro beantragen
  • 7.142,85 Euro – Sie können 5.000 Euro beantragen
  • 8.000,00 Euro – Sie können 5.000 Euro beantragen


Achtung!

Wenn Sie im Verlauf des Projektes deutlich weniger Geld ausgeben, kann es sein, dass Sie etwas zurückzahlen müssen.

 

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Kann ich unbare Leistungen in der Kalkulation ansetzen?

 

Einnahmen:

Unbezahlte ehrenamtliche Leistungen können Sie einplanen. Lassen Sie sich hierzu bitte telefonisch beraten: Tel. 0511-600 605 753 (Telefon von Sandra Kilb)

 

Ausgaben:

Es gibt eine Sachausgabenpauschale von bis zu 9% der Personalausgaben. Als Personalausgaben zählen nur ausgezahlte Beträge, keine Eigenleistung.

 

Für alle anderen Ausgaben benötigen Sie Belege und es gilt:

  • Für Personalausgaben liegt eine Rechnung oder ein Vertrag oder eine Vertragsergänzung vor
  • Für alle sonstigen Ausgaben liegt eine Rechnung oder Quittung vor.
    • Für Rechnungen und Quittung gibt es Vorgaben vom Finanzamt!
  • Ohne diese Ausgaben kann das Projekt nicht durchgeführt werden
  • Ohne das Projekt gäbe es diese Ausgaben nicht

 

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Kann ich Bürokosten oder eine Verwaltungspauschale ansetzen?

Es gibt eine Sachausgabenpauschale von bis zu 9% der Personalausgaben. Als Personalausgaben zählen nur die ausgezahlten Beträge. Eigenleistung kann nicht dazugerechnet werden.
Die Sachausgabenpauschale ist dazu da, allgemeine Bürokosten zu unterstützen.

 

Eine Verwaltungspauschale für die aufgewendete Arbeitszeit gibt es nicht. Damit Personalkosten gefördert werden, muss nachgewiesen werden, dass es sich um Projektkosten handelt:

  • gegen Honorarrechnung
  • projektbezogener Aufstockung eines Teilzeitarbeitsvertrags.

 

Wichtig!

  • Personen, die bei der bewerbenden Einrichtung angestellt sind, können keine Honorarrechnung stellen.
  • Personen, die das KUBISCH-Projekt in ihrer normalen Arbeitszeit durchführen, können nicht gefördert werden.  

 

Nutzen Sie die Beratung durch unseren Juristen Niklas Meuleneers. Sie erreichen ihn unter:
Tel.: 0511. 600 605-752
Mobil: 0151. 531 352 79
oder per E-Mail: n.meuleneers(a)lkjnds.de

 

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Welches Personal kann ich in einem KUBISCH–Projekt einsetzen?

Es kann unterschiedliches Personal eingesetzt werden. Bitte prüfen Sie, ob Sie unsere juristische Beratung nutzen sollten:  

 

Ehrenamtlich Tätige

können das Projekt organisieren und bei der Durchführung unterstützen

 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Kultureinrichtung

können das Projekt organisieren oder mit den Kindern und Jugendlichen durchführen.

Aber:

  • Aus KUBISCH können nur zusätzliche Stunden bezahlt werden!
  • Personen, die das KUBISCH-Projekt in ihrer normalen Arbeitszeit durchführen, können nicht gefördert werden.
  • Zusätzliche Stunden sind zum Beispiel, wenn eine Teilzeitkraft für das Projekt mehr Stunden arbeitet als sonst. Diese Mehrstunden können gefördert werden.
  • Dazu ist ein Zusatz zum Arbeitsvertrag nötig.
    Nutzen Sie unsere Vorlage und  >>> Beratung!

 

Honorarkräfte als freiberuflich Tätige:

Das sind Menschen, die ein kulturpädagogisches Fach studiert haben oder eine andere Anerkennung  in der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung haben. Das kann zum Beispiel mehrjährige Erfahrung sein.

Je nach Projekt gilt Folgendes:

  • Angebote mit kurzer Dauer bis wenige Wochen:
    Die Honorarkraft stellt eine Rechnung
     
  • Angebote, die mindestens 3.000 Euro Honorarkosten erreichen:
    Für KUBISCH gelten Vorgaben aus dem Finanzministerium!
    Diese verlangen, dass bei Dienstleistungen ab 3.000 Euro Vergleichsangebote eingeholt werden >>> Beratung!
     
  • Angebote mit längerer Dauer von mindestens einem Schulhalbjahr:
    unbedingt  >>> Beratung!

 

Honorarkräfte als Übungsleitende:

Menschen mit mehrjährigen Erfahrung in der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung, die beruflich etwas anderes machen, in Rente sind oder nur gelegentlich Angebote durchführen.

  • Für Vor- und Nachbereitungszeit und Durchführungszeit kann eine Aufwandsentschädigung von bis zu 35 Euro pro Stunde gezahlt werden.
  • Schließen Sie vor dem Projektstart eine schriftliche Vereinbarung mit den Übungsleitenden ab >>> Beratung!

 


Überall, wo >>> Beratung! empfohlen wird wenden Sie sich bitte an:

Jur. Niklas Meuleneers
Tel.: 0511. 600 605-752
Mobil: 0151. 531 352 79
E-Mail: n.meuleneers(a)lkjnds.de

 

 

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Welche Posten kann ich in den Kosten- und Finanzierungs-Plan eintragen?

  1. Personalkosten.
    Das Projekt wird von professionellem Personal der Kulturellen Bildung durchgeführt. Planen Sie für dessen Bezahlung mindestens 70% aller Ausgaben ein. Wenn der Anteil unter 70% fällt, lassen Sie sich vor der Bewerbung unbedingt persönlich beraten: Tel. 0511-600 605 753 (Telefon von Sandra Kilb).
     
  2. Sachausgabenpauschale.
    Für die Nutzung Ihrer eigenen Büroräume und Ausstattung dürfen Sie bis zu 9% der unter „1. Honorare / Personalmittel…“ eingetragenen Summe eintragen.
     
  3. Künstlersozialkasse und Gema.
    Hierzu gibt es Vorgaben: https://www.kuenstlersozialkasse.de/ und https://www.gema.de/de
     
  4. Materialkosten.
    Ausgaben für Noten, Technik, Requisiten oder Künstlermaterial, die extra gekauft werden müssen. Ohne diese Ausgaben kann das Projekt nicht durchgeführt werden. Das gilt vor allem für Verbrauchsmaterial.
    Vor Anschaffungen (z.B. Technik) prüfen Sie bitte, ob eine Ausleihe billiger ist. Falls dies zutreffend ist, mieten Sie das Gerät. Keine Anschaffung darf über 410 Euro netto kosten.
    Für alle Ausgaben muss es einen Beleg geben (Rechnung oder Quittung).
     
  5. Fahrten und Transporte.
    • Sie können Bus- und Bahntickets der 2. Klasse ohne Reservierung abrechnen.
    • Taxikosten begründen Sie vorher schriftlich und lassen sich diese durch die LKJ genehmigen.
    • Fahrtkosten mit dem Auto berechnen Sie bitte mit 20 Cent pro Kilometer.
    • Sie können 30 Cent pro Kilometer abrechnen, wenn Folgendes zutrifft (es muss zudem vorher schriftlich von der Projektleitung genehmigt worden sein! Mindestens per E-Mail, die Sie abspeichern):
      • Sie transportieren im Auto Material, das Sie für das Projekt gekauft haben
      • Sie leben im ländlichen Raum und es fährt nur selten ein Bus oder ein Zug
      • Sie fahren zu zweit, zu dritt, … im Auto
         
      • Machen Sie bitte vor der Fahrt eine Aktennotiz mit Unterschrift, Datum und schreiben darin auf, welches der drei zutrifft.
         
    • Tankbelege können nur abgerechnet werden, wenn ein Fahrtenbuch geführt wird. Für ein Fahrtenbuch gibt es Vorlagen, die man in Schreibwarengeschäften kaufen kann. Ein Fahrtenbuch ist aufwändig. Wir empfehlen deshalb unbedingt, die Fahrtkosten nach Kilometer abzurechnen!
       
  6. Übernachtung und Verpflegung.
    • Für die Kinder und Jugendlichen können Sie Projektverpflegung kaufen, zum Beispiel eine Kiste Wasser, Knabbergemüse oder Kekse.
    • Achtung! Wenn Sie Verpflegung anbieten, müssen Sie eine Teilnahmeliste führen.
    • Getränke bitte ohne Pfand abrechnen! Bei ganztägigen Angeboten kann auch ein kleines Mittagessen oder gesunder Snack eingeplant werden.
    • Bitte planen Sie wirtschaftlich und sparsam und gehen nicht ins Restaurant.
       
    • Übernachtungskosten und Verpflegung für durchführendes Personal kann nach der niedersächsischen Dienstreiseverordnung abgerechnet werden. Dafür gibt es feste Tagessätze.
      Bitte lassen Sie sich in diesem Fall im Vorfeld persönlich beraten: Tel. 0511-600 605 753 (Telefon von Sandra Kilb)
       
  7. Ausgaben für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit.
    An dieser Stelle tragen Sie Ausgaben für Flyer oder anderes Material ein.
    Honorarkosten für Personen, die die Öffentlichkeitsarbeit machen, tragen Sie unter „1. Honorare / Personalmittel…“ ein.
     
  8. Projektdokumentation.
    Wenn Sie eine Abschlusspräsentation filmen, können Sie zum Beispiel USB-Sticks für die Schülerinnen und Schüler kaufen. Oder Sie lassen Erinnerungs-Fotos für sie ausdrucken, …
     
  9. Raummiete.
    Sie können keine Kosten für eigene Räume eintragen.
    Mietausgaben müssen Sie begründen, zum Beispiel wenn Sie gar keine eigenen Räume nutzen können oder diese zu klein sind, …



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Wie rechne ich die Kosten mit der LKJ ab?

Mit der Bewerbung reichen Sie einen Kosten- und Finanzierungsplan ein.
Dieser ist solange bindend, bis ein neuer Kosten- und Finanzierungsplan durch die LKJ genehmigt wird.


Am Schluss des Projekts wird verglichen, ob Sie Ihren Kosten- und Finanzierungsplan, den Sie bei der Bewerbung eingereicht haben, eingehalten haben.

 

Kontrollieren Sie zwischendurch unbedingt, ob Sie Ihren Kosten- und Finanzierungsplan einhalten können. Abweichungen müssen frühzeitig genehmigt werden: Tel. 0511-600 605 753 (Telefon von Sandra Kilb)

 

Für die Abrechnung nutzen Sie bitte die Excel Tabelle, die wir Ihnen zuschicken.
Mit dieser können Sie während des Projekts kontrollieren, ob Sie Ihren Plan einhalten.

 

Nach dem Ende der Durchführung kommt der Projektabschluss:

Sortieren Sie die Belege aller Ausgaben und Einnahmen nach den Nummern des Kosten- und Finanzierungsplans (1. Honorar / Personalkosten, …) und dann nach Datum. Kassenzettel können verblassen, daher kopieren Sie diese bitte.

Danach nummerieren Sie die sortierten Belege durch und vergeben jede Nummer nur einmal.

 

Erst dann füllen Sie die Excel Vorlage aus.

Zur Unterstützung gibt es eine Ausfüllhilfe und eine Fortbildung.

 

Bei Fragen können Sie sich auch telefonisch beraten lassen: Tel. 0511-600 605 753 (Telefon von Sandra Kilb)

 

Wichtig!

  • Die Endabrechnung muss spätestens am 10. Januar des Folgejahres bei der LKJ eingehen.
  • Alle Belege und Quittungen bewahren Sie 10 Jahre bei sich auf!

 

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Die Förderer der Kontaktstelle Kultur macht Schule in Niedersachsen