Bewerben können sich Kultureinrichtungen und Kulturvereine, die keine sonstige Unterstützung vom Land Niedersachsen, dem Bund oder der EU erhalten.
Sie brauchen eine gültige Bescheinigung des Finanzamtes, dass Sie gemeinnützig sind (sogenannter Freistellungsbescheid).
In der Bescheinigung ist „Förderung von Kunst und Kultur“ als gemeinnütziger Zweck eingetragen.
Wenn Sie in einem Schulförderverein tätig sind, steht dort als Zweck vermutlich „Förderung der Bildung“. Bitte lassen Sie sich persönlich beraten: Tel. 0511-600 605 753 (Telefon von Sandra Kilb). Nach der Beratung können Sie ebenfalls eine Bewerbung einreichen.
Die Bescheinigung wird mit der Bewerbung eingereicht (Upload im Online-Bewerbungsformular).
Die Antragsteller haben ihren Sitz oder ihre Niederlassung in Niedersachsen.
Die Projekte finden in Niedersachsen statt.
Als Kooperationspartner können sie im Projekt dabei sein.
Das Projekt muss aber von einer Einrichtung der Kulturellen Bildung (oder nach Beratung Schulförderverein) beantragt und abgewickelt werden.
Sie wollen ein Projekt bei Ihnen an der Schule durchführen und wissen noch nicht, mit welcher Kultureinrichtung Sie kooperieren können?
Lassen Sie sich gerne hierzu telefonisch beraten: Tel. 0511-600 605 753 (Telefon von Sandra Kilb)
Gefördert werden Projekte der Kulturellen Bildung.
Dazu zählen zum Beispiel Projekte aus den Sparten:
Das Projekt kann eine neue Idee sein oder Sie wiederholen ein vergangenes Projekt.
Das Projekt kann sein (Beispiele):
Es kann an der Schule stattfinden, in einer Kultureinrichtung oder im öffentlichen Raum.
In dem Projekt dürfen keine Noten vergeben werden.
Das Projekt wird in Kooperation mit mindestens einer Schule durchgeführt.
Es können auch mehrere Einrichtungen kooperieren, zum Beispiel weitere Schulen, Kulturorte, Jugendzentren, …
Die Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht begonnen haben. Als Projektbeginn gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen für das Projekt.
Das heißt:
Sie dürfen aber „unverbindliche Anfragen“ stellen. Das ist sogar sinnvoll, um die Kosten zu erfragen.
Wenn Sie eine Bewerbung abgesendet haben, bekommen Sie eine Eingangsbestätigung mit der Genehmigung eines sogenannten „vorzeitigen Maßnahmebeginns“ zum 1.1.2025.
Erst im Jahr 2025 dürfen Sie auf eigenes Risiko Projektverträge abschließen.
Geben Sie aber besser noch kein Geld aus.
Es gibt keinen Anspruch auf Förderung und vielleicht bekommen Sie kein Geld.
Daher empfehlen wir, mit allem bis zu der Entscheidung der Jury zu warten!
Die Jury entscheidet im Februar 2025.
Das Projekt endet vor dem 31.12.2025.
Bis dahin können Sie für das Projekt Geld ausgeben. Danach nicht mehr.
Planen Sie die Durchführungszeit mit den Schülerinnen und Schülern im Zeitraum zwischen dem 1.3.2025 und 15.12.2025.
Die Projekte werden in Zusammenarbeit (Kooperation) mit einer Schule durchgeführt. Das Projekt wird von professionellem Personal der Kulturellen Bildung angeleitet.
Als professionelles Personal der Kulturellen Bildung gelten:
Das Projekt darf nicht vom Schulpersonal durchgeführt werden.
Lehrkräfte können unterstützen. Die Leitung und die Inhalte liegen allein beim professionellen Personal der Kulturellen Bildung. Die Lehrkräfte entscheiden nicht, welche Schülerinnen und Schüler teilnehmen.
Im Projekt dürfen keine Noten vergeben werden.
Die LKJ kann bis zu 5.000 Euro Förderung übernehmen – aber Sie müssen mindestens 30% anders finanzieren.
Rechenbeispiele für die Förderhöhe der LKJ:
Alle Ausgaben des Projekts ergeben:
Bei KUBISCH gilt:
Die Projekte werden zusammen mit Schülerinnen und Schülern geplant und entwickelt.
Die TN formulieren inhaltliche Wünsche und entscheiden mit, wie das Projekt abläuft.
Partizipation wird als Teilhabe verstanden und unterschiedlich ausgelegt. Es gibt viele unterschiedliche Definitionen.
Bei KUBISCH bedeutet Partizipation, dass Kinder und Jugendliche, die am Projekt teilnehmen auch mitentscheiden.
Beispiele:
Ein Beispiel bietet das Erklärvideo der Katholischen Studierenden Jugend - Bundesamt e.V. : https://www.youtube.com/watch?v=2cszWV4Fj5w
Diversität beschreibt, dass das Projekt für alle Schülerinnen und Schüler offen ist. Keine Person aus der Kultureinrichtung oder aus der Schule entscheidet, ob einzelne Schülerinnen und Schüler der Zielgruppe teilnehmen dürfen oder nicht.
In dem Projekt können alle angesprochenen Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Es ist nicht wichtig, wie lange sie oder ihre Eltern in Deutschland leben oder welche Religion sie ausüben. Es ist für die Teilnahme egal, welches Geschlecht sie haben oder wen sie lieben. Im Projekt gibt es keine Noten. Sonstige Schulleistungen werden nicht abgefragt. Behinderte Schülerinnen und Schüler sollen die gleichen Chancen haben und dürfen nicht eingeschränkt werden. Das Projekt darf die Jugendlichen nichts kosten.
Mehr Informationen zum Thema Partizipation und Diversität gibt es in unserer KultBox!
Es können zwar auch Projekte in Städten gefördert werden. Dort gibt es aber mehr Angebote für Kinder und Jugendliche. Daher haben im Zweifelsfall Projekte im ländlichen Raum größere Förderchancen. Denn KUBISCH will durch Kooperationen die nachhaltige Entwicklung der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung im ländlichen Raum stärken. Damit sind Orte ohne S-Bahnanbindung und mit eingeschränktem Bahn- und Busverkehr gemeint. Die nächste Großstadt ist für die Schülerinnen und Schüler schwierig allein zu erreichen.
Die Bildungsreferentin der LKJ prüft, ob alle notwendigen Fragen beantwortet sind, ob die Unterlagen vollständig sind und ob alle Bedingungen eingehalten wurden. Wenn ja, wird die Bewerbung zugelassen.
Danach werden die Bewerbungen anonymisiert. So weiß die Jury nicht, wer die Bewerbung eingereicht hat.
Welche Projekte gefördert werden entscheidet eine Jury, in der auch Jugendliche sind.
Nach der Jurysitzung werden alle, die eine Bewerbung abgegeben haben, angerufen.
Wenn das Projekt gefördert wird, bekommen Sie zusätzlich einen Brief.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Sie füllen ein Online-Formular aus und reichen diese Unterlagen mit ein:
Alle Antragstellenden füllen dieselben Vorlagen aus.
Danach werden die Bewerbungen anonymisiert. So weiß die Jury nicht, wer die Bewerbung eingereicht hat. Welche Projekte gefördert werden entscheidet eine Jury, in der auch Jugendliche sind.
Für Projekte, die Sie im Jahr 2025* durchführen, können Sie sich vom 1. September bis 1. Dezember 2024 bewerben.
*im Zeitraum ab März bis Mitte Dezember, auch kurze Projekte sind möglich.
KUBISCH 2024:
Ihre Projektorganisation läuft im Zeitraum zwischen dem 1.1.2024 und 31.12.2024
Sie führen das Projekt im Zeitraum zwischen dem 1.3.2024 und 15.12.2024 mit den Schüler*innen durch. Das Projekt kann auch kürzer sein.
Spätestens Anfang Januar 2025 erstellen Sie den Verwendungsnachweis (online-Fragebogen und Abrechnungsformular).
KUBISCH 2025:
Sie bewerben sich zwischen dem 01.09.2024 und dem 01.12.2025.
Ihre Projektorganisation läuft im Zeitraum zwischen dem 1.1.2025 und 31.12.2025
Sie führen das Projekt im Zeitraum zwischen dem 1.3.2025 und 15.12.2025 mit den Schüler*innen durch. Das Projekt kann auch kürzer sein.
Spätestens Anfang Januar 2026 erstellen Sie den Verwendungsnachweis (online-Fragebogen und Abrechnungsformular).
Fragen Sie Freunde, Bekannte und Kolleginnen oder Kollegen!
Außerdem können Sie bei der LKJ nachfragen, wir können Ihnen Kontakte vermitteln.
Wichtig ist Ihr persönlicher Eindruck!
Achten Sie auf Ihre Intuition und Erfahrungen!
Fühlen Sie sich ernstgenommen und respektiert? Sie tragen die Projektverantwortung!
Halten Sie Ihre Absprachen schriftlich fest! Beschreiben Sie gemeinsam die Aufgaben und vereinbaren Sie wer, was, wann macht. Eine Vorlage für eine Absichtserklärung und Anregung für nützliche Fragen finden Sie >hier.
Mit Schulen, die schon öfter kooperiert haben, ist die Planung einfacher. Die Schulleitung muss informiert sein und stimmt dem Projekt zu. Das gesamte Kollegium, Gebäudeverwaltung und Sekretariat sind über das Projekt informiert.
Formale Bildungsorte wie Kitas, Schulen und Hochschulen oder Volkshochschulen sind nicht antragsberechtigt. Die Schule kann als Kooperationspartner im Projekt beteiligt sein. >>> mehr Infos unter: Wer kann sich bewerben?
Die Projekte können an unterschiedlichen Orten stattfinden. Das kann an einer Schule sein oder auch im öffentlichen Raum oder in einem Kulturort.
Stimmen Sie sich mit der Schule und den Teilnehmenden ab.
Das Projekt kann sein (Beispiele):
In dem Projekt dürfen keine Noten vergeben werden.
Eventuell hat die kooperierende Schule Vorgaben über Gruppengrößen. Klären Sie dies vorab mit der Schule.
Greifen Sie auf Ihre Erfahrungen zurück.
Es können Projekte für die ganze Schule gefördert werden oder für einzelne Schulklassen.
Es können Projekte mit kleinen Gruppen gefördert werden und Sie können auch Kinder oder Jugendliche anderer Schulen teilnehmen lassen (Peer-Groups).
Beschreiben Sie in der Bewerbung, für welche und für wie viele Schülerinnen und Schüler Sie das Projekt anbieten.
Die LKJ kann bis zu 5.000 Euro Förderung übernehmen – aber Sie müssen mindestens 30% anders finanzieren.
Rechenbeispiele für die Förderhöhe der LKJ:
Alle Ausgaben des Projekts ergeben:
Wenn Sie im Verlauf des Projektes deutlich weniger Geld ausgeben, kann es sein, dass Sie etwas zurückzahlen müssen.
Unbezahlte ehrenamtliche Leistungen können Sie einplanen. Lassen Sie sich hierzu bitte telefonisch beraten: Tel. 0511-600 605 753 (Telefon von Sandra Kilb)
Es gibt eine Sachausgabenpauschale von bis zu 9% der Personalausgaben. Als Personalausgaben zählen nur ausgezahlte Beträge, keine Eigenleistung.
Für alle anderen Ausgaben benötigen Sie Belege und es gilt:
Es gibt eine Sachausgabenpauschale von bis zu 9% der Personalausgaben. Als Personalausgaben zählen nur die ausgezahlten Beträge. Eigenleistung kann nicht dazugerechnet werden.
Die Sachausgabenpauschale ist dazu da, allgemeine Bürokosten zu unterstützen.
Eine Verwaltungspauschale für die aufgewendete Arbeitszeit gibt es nicht. Damit Personalkosten gefördert werden, muss nachgewiesen werden, dass es sich um Projektkosten handelt:
Nutzen Sie die Beratung durch unseren Juristen Niklas Meuleneers. Sie erreichen ihn unter:
Tel.: 0511. 600 605-752
Mobil: 0151. 531 352 79
oder per E-Mail: n.meuleneers(a)lkjnds.de
Es kann unterschiedliches Personal eingesetzt werden. Bitte prüfen Sie, ob Sie unsere juristische Beratung nutzen sollten:
können das Projekt organisieren und bei der Durchführung unterstützen
können das Projekt organisieren oder mit den Kindern und Jugendlichen durchführen.
Aber:
Das sind Menschen, die ein kulturpädagogisches Fach studiert haben oder eine andere Anerkennung in der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung haben. Das kann zum Beispiel mehrjährige Erfahrung sein.
Je nach Projekt gilt Folgendes:
Menschen mit mehrjährigen Erfahrung in der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung, die beruflich etwas anderes machen, in Rente sind oder nur gelegentlich Angebote durchführen.
Jur. Niklas Meuleneers
Tel.: 0511. 600 605-752
Mobil: 0151. 531 352 79
E-Mail: n.meuleneers(a)lkjnds.de
Mit der Bewerbung reichen Sie einen Kosten- und Finanzierungsplan ein.
Dieser ist solange bindend, bis ein neuer Kosten- und Finanzierungsplan durch die LKJ genehmigt wird.
Am Schluss des Projekts wird verglichen, ob Sie Ihren Kosten- und Finanzierungsplan, den Sie bei der Bewerbung eingereicht haben, eingehalten haben.
Kontrollieren Sie zwischendurch unbedingt, ob Sie Ihren Kosten- und Finanzierungsplan einhalten können. Abweichungen müssen frühzeitig genehmigt werden: Tel. 0511-600 605 753 (Telefon von Sandra Kilb)
Für die Abrechnung nutzen Sie bitte die Excel Tabelle, die wir Ihnen zuschicken.
Mit dieser können Sie während des Projekts kontrollieren, ob Sie Ihren Plan einhalten.
Nach dem Ende der Durchführung kommt der Projektabschluss:
Sortieren Sie die Belege aller Ausgaben und Einnahmen nach den Nummern des Kosten- und Finanzierungsplans (1. Honorar / Personalkosten, …) und dann nach Datum. Kassenzettel können verblassen, daher kopieren Sie diese bitte.
Danach nummerieren Sie die sortierten Belege durch und vergeben jede Nummer nur einmal.
Erst dann füllen Sie die Excel Vorlage aus.
Zur Unterstützung gibt es eine Ausfüllhilfe und eine Fortbildung.
Bei Fragen können Sie sich auch telefonisch beraten lassen: Tel. 0511-600 605 753 (Telefon von Sandra Kilb)