Kultureinrichtungen sowie –initiativen in gemeinnütziger Trägerschaft, die keine Förderung aus Landesmitteln erhalten. Vereine mit dem Satzungsschwerpunkt „Förderung der Bildung“, zum Beispiel Schulfördervereine, können nach vorheriger Beratung einen Antrag stellen. Alle Projekte werden von professionellem Personal wie z.B. Medien-oder Tanzpädagog*innen oder Künstler*innen mit pädagogischer Erfahrung durchgeführt.
Einrichtungen, die kein Mitglied der LKJ sind, reichen eine aktuelle Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes ein. Das Online-Antragsformular bietet hierfür eine upload-Möglichkeit.
Nicht antragsberechtigt sind Einzelpersonen, staatliche Einrichtungen als Teil der Landesverwaltung sowie formale Bildungsorte wie Kitas, Schulen und Hochschulen sowie VHS.
Die Antragsteller haben ihren Sitz oder ihre Niederlassung in Niedersachsen und die Maßnahmen finden in Niedersachsen statt.
Gefördert werden Kooperationsprojekte mit einer Schule, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Das Vorhaben kann modellhaft-innovativ sein oder die Wiederholung eines bewährten Projekts. Die Aktionen finden im benotungsfreien Raum statt.
Die LKJ übernimmt einen Anteil von bis zu 70% der Kosten, jedoch maximal 5.000 Euro.
Eigenmittel und / oder Drittmittel sind also mindestens in Höhe von 30% notwendig.
Seit 2022 können unter dem zu erbringenden Eigenanteil auch ehrenamtliches Engagement in der Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten als fiktive Ausgabe einbezogen werden.
Antragsteller können die Höchstfördersumme von 5.000 Euro erhalten, wenn die Gesamtkosten des Projektes mindestens 7.142,85 Euro betragen.
Rechenbeispiele:
Weiteres unter Eigenmittel
Partizipation
Die Projekte werden inhaltlich und planerisch gemeinsam mit Schüler*innen entwickelt und orientieren sich an deren Lebensrealität.
Partizipation wird als Teilhabe verstanden und unterschiedlich interpretiert. Eine allgemeingültige Definition gibt es nicht. Alle gängigen Definitionen zeigen auf, dass es verschiedene Stufen von Partizipation gibt, die sich dadurch unterscheiden, welche Befugnisse und Möglichkeiten die Beteiligten haben.
Ein weiteres Beispiel bietet das Erklärvideo der Katholischen Studierenden Jugend - Bundesamt e.V. : https://www.youtube.com/watch?v=2cszWV4Fj5w
Diversität
Diversität beschreibt eine Offenheit für Menschen unterschiedlicher Hintergründe hinsichtlich Kulturraum, Alter, Geschlecht, Bildungsgrad, sexueller Orientierung, Behinderung, Religion oder Sozialisierung. Um Teilhabe für alle zu ermöglichen ist das Projekt für Jugendliche in der Teilnahme kostenfrei.
Ein weiteres Kriterium, das sich positiv auf die Förderchance auswirkt ist zudem:
Ländlicher Raum
Das Projekt stärkt durch die Kooperation die nachhaltige Entwicklung der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung im ländlichen Raum.
Die Kontaktstelle Kultur macht Schule prüft, ob die eingegangenen Anträge den inhaltlichen und formalen Kriterien entsprechen. Eine unabhängige Jugendjury entscheidet, welche Projekte gefördert werden.
Die Förderentscheidung wird durch die LKJ schriftlich mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Bewerben Sie sich ab dem 28. November 2022 für Projekte im Zeitraum 1. April 2023 bis 31.Dezember 2023.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter Antragstellung
KUBISCH 2023:
Fördermittel für Projekte, die ab Anfang April bis Ende Dezember 2023 stattfinden werden, können zwischen dem 28. November 2022 und 23. Februar 2023 beantragt werden.
Geförderte Projekte müssen spätestens zum 31.12.2023 abgeschlossen sein (inkl. Projektnachbereitung!).
Nutzen Sie Ihr persönliches und berufliches Netzwerk, um sich über ein mögliches Projekt auszutauschen und eine Schule als Kooperationspartner*in zu finden oder wenden Sie sich an die Kontaktstelle Kultur macht Schule. Wir können Ihnen Kontakte vermitteln.
Wichtig ist Ihr persönlicher Eindruck. Wie gut klappt der direkte Austausch mit den verantwortlichen Personen (Didaktische Leiter*innen und Fachlehrer*innen)? Halten Sie ihre Absprachen schriftlich fest und definieren Sie gemeinsam und auf Augenhöhe mit den Lehrer*innen die Verantwortlichkeiten sowie die Aufgaben, damit Sie das Projekt reibungsarm laufen kann. Eine Vorlage für eine Absichtserklärung und Anregung für nützliche Fragen finden Sie > hier.
Planen Sie im benotungsfreien Raum zusammen mit und anhand der Bedarfe der Schüler*innen.
Die Planung wird einfacher, wenn die Schule bereits Erfahrungen mit Kooperationen hat.
Wenn außer der Schulleitung und den Fachlehrer*innen das gesamte Kollegium über das Projekt informiert ist, erfahren Sie mehr Unterstützung durch das Kollegium.
Nein, sie können auch einen außerschulischen Ort wählen. Stimmen Sie sich hierzu mit der Schule und den Teilnehmer*innen ab.
Ja, Sie können auch in Kooperation mit einer Schule Ferienaktionen planen. Stimmen Sie sich hierzu mit den Teilnehmer*innen und auch der Schule ab.
Die Gruppengröße ist nicht exakt festgelegt, sondern richtet sich vielmehr nach der Art des Angebotes und den organisatorischen, inhaltlichen oder sächlichen Voraussetzungen.
Eventuell hat die kooperierende Schule Vorgaben über Gruppengrößen, die Sie vorher abfragen sollten.
Greifen Sie auf Ihre Erfahrungen zurück, was eine sinnvolle Gruppengröße für das jeweilige Angebot ist. Beschreiben Sie diese auch in der Projektbeschreibung für die Jugendjury von KUBISCH.
Die LKJ übernimmt einen Anteil von bis zu 70 % der Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro.
Die restlichen Gelder, mit denen Sie Ihr Projekt finanzieren, können Eigenmittel und / oder Drittmittel sein.
Neu seit 2022 kann bei dem zu erbringenden Eigenanteil auch ehrenamtliches Engagement in der Form von freiwilligen, unentgeldlichen Arbeiten als fiktive Ausgabe einbezogen werden.
Aber: KUBISCH ist nicht mit weiteren Landesmitteln kombinierbar.
Rechenbeispiele:
Die Förderhöchstsumme von KUBISCH liegt immer bei 5.000 Euro.
Achtung:
Wenn sich die tatsächlichen Ausgaben im Verlauf des Projektes verringern, reduziert sich Ihre Förderung!
Beispiel: Sie haben 4.500 Euro kalkuliert und 3.150,00 Euro KUBISCH-Förderung erhalten. Tatsächlich geben Sie 4.300 Euro aus.
Die Differenz in Höhe von 200 Euro müssen Sie dann zurückzahlen.
Einnahmen:
Neu seit 2022 kann bei dem zu erbringenden Eigenanteil auch ehrenamtliches Engagement in der Form von freiwilligen, unentgeldlichen Arbeiten als fiktive Ausgabe einbezogen werden.
Ausgaben:
Soweit Personalausgaben zuwendungsfähig sind, kann für die Bereitstellung von Räumen, Büroausstattung oder Verbrauchsmaterialien eine Sachausgabenpauschale von bis zu 9% der berücksichtigungsfähigen Personalausgaben gewährt werden.
Ansonsten gilt: Zuwendungsfähig sind nur tatsächlich anfallende Ausgaben, für die eine Rechnung vorgelegt werden kann und die für die Durchführung des Projekts notwendig sind (keine Eigenbelege).
Seit 2022 ist es möglich, eine Sachausgabenpauschale in Höhe von bis zu 9 % der berücksichtigungsfähigen Personalausgaben anzusetzen. Diese ist insbesondere für Ausgaben für die Bereitstellung von Räumen, für die Büroausstattung sowie für Verbrauchsmaterialien gedacht.
Ausgaben für Arbeitszeit dagegen sind konkret auf Grundlage aufgewendeter Stunden abzurechnen:
Möglich sind Honorare / Personalmittel für Projektent- und -abwicklung sowie die Durchführung kunst- und kulturpädagogischer Projekte, so es sich um zusätzliche Kosten handelt - z.B. gegen Honorarrechnung oder projektbezogener Aufstockung eines Teilzeitarbeitsvertrags.
Dafür gibt es in der Kosten- und Finanzierungsvorlage eine passende Position.
Bei einer Kooperation mit einer Schule gelten laut Ganztagsschulerlass bestimmte rechtliche Vorgaben:
Wir empfehlen, insgesamt etwa 75% der Kosten für Honorare oder Personalmittel aufzuwenden.
Honorare und Personalmittel für die Projektdurchführung:
Alle Projekte werden von professionellem Personal wie z.B. Medien-oder Tanzpädagog*innen oder Künstler*innen mit pädagogischer Erfahrung durchgeführt. Daher haben Sie folgende Möglichkeiten:
Für die Projektorganisation können Sie zusätzlich zu den oben aufgeführten Möglichkeiten Personen über eine Ehrenamtspauschale abrechnen.
Sachausgabenpauschale:
Soweit Personalausgaben zuwendungsfähig sind, kann eine Sachausgabenpauschale von bis zu 9% der berücksichtigungsfähigen Personalausgaben gewährt werden.
Materialkosten:
Materialkosten (Noten, Technik, Requisiten, ...), die für den Zweck zur Durchführung des Projekts entstehen.
Diese sollten nicht mehr als ein Viertel der Gesamtkosten betragen (siehe auch Sonderfall unten).
Ausgaben für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
Wir empfehlen, einen Anteil von etwa 10% der Kosten (Material oder Honorar) für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit aufzuwenden, um auf die Kooperation aufmerksam zu machen. Dies unterstützt eine positive Wahrnehmung der Schule, der Kulturpartner aber vor allem der teilnehmenden Schüler*innen in der Öffentlichkeit.
Künstlersozialkasse und Gema
Fahrten und Transporte
Übernachtung und Verpflegung, begründete Mietkosten
*****
Fallen keine projektbezogenen Personalkosten an, kann der Anteil von Materialkosten in Absprache mit der LKJ individuell angepasst werden.
Folgendes Kriterium wird erfüllt: Alle angeschafften Materialien werden für den Zweck der Durchführung des Projektes verwendet.
Grundlage für die Abrechnung ist der von Ihnen eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan.
Daher ist es wichtig, dass Sie frühzeitig Änderungen innerhalb des eingereichten Kostenplans mit uns abstimmen. Dies betrifft insbesondere Veränderungen der Gesamtkosten.
Für die Abrechnung bieten wir Ihnen eine Excel Tabelle an, die Sie auch schon während der Projektlaufzeit ausfüllen und benutzen können, um die Ausgaben zu kontrollieren.
Zum Projektabschluss stellen Sie alle Ausgaben und Einnahmen zusammen. In der Excel Tabelle bereits eingerichtete Formeln erleichtern Ihnen die Bearbeitung. Eine Step-by-Step Ausfüllhilfe liefern wir Ihnen mit, zudem beraten wir gerne auch individuell zu Ihren Fragen.
Die Endabrechnung ist bis spätestens 4. Januar des Folgejahres vorzulegen.
Für alle entstehenden Kosten gilt eine Nachweispflicht über 10 Jahre:
Die Originalbelege und -quittungen sind bei der federführenden Kultureinrichtung aufzubewahren, sogenannte Eigenbelege oder Pauschalen sind zur Abrechnung nicht zulässig.
Wichtig: Kopieren Sie Dokumente, die nicht alterungsbeständige sind (beispielsweise Kassenbons).