Die Antragstellung für Projekte, die Sie im Jahr 2025 durchführen, endete am 1. Dezember 2024.
 Für Projekte in 2026 können Sie sich aller Voraussicht ab September 2025 bewerben.
Februar 2025: 
 Die Antragstellenden erhielten die Information, ob Ihr Projekt gefördert werden kann. Nach Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns können die Projekte auf eigenes Risiko starten.
  
Februar-März 2025: 
 die Förderverträge werden vorbereitet.
  
März - April 2025: 
 Sobald die Förderverträge rechtskräftig sind, können die Projekt-Mittel abgerufen werden.
 Dafür erhalten Geförderte das Formular "Rückmeldung_Fördermodalitäten". Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt in Gänze, eine zweckentsprechende
 Verwendungsfrist von 2-Monaten gilt nicht. Vgl. AllKulturFRL-RdErl,NI (Allgemeine Kulturförderrichtlinie).
15.12.2025: 
 Die Durchführungszeit der Projekte mit den Jugendlichen endet spätestens Mitte Dezember.
 Bis zum Ende des Kalenderjahres müssen alle Projekte inklusive der Zahlung aller Rechnungen zum Abschluss kommen. 
10.01.2026:
 Die rechnerischen Verwendungsnachweise sind bei der LKJ eingereicht.