Die Antragstellung für Projekte, die Sie im Jahr 2025 durchführen, endete am 1. Dezember 2024.
Für Projekte in 2026 können Sie sich aller Voraussicht ab September 2025 bewerben.
Februar 2025:
Die Antragstellenden erhielten die Information, ob Ihr Projekt gefördert werden kann. Nach Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns können die Projekte auf eigenes Risiko starten.
Februar-März 2025:
die Förderverträge werden vorbereitet.
März - April 2025:
Sobald die Förderverträge rechtskräftig sind, können die Projekt-Mittel abgerufen werden.
Dafür erhalten Geförderte das Formular "Rückmeldung_Fördermodalitäten". Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt in Gänze, eine zweckentsprechende
Verwendungsfrist von 2-Monaten gilt nicht. Vgl. AllKulturFRL-RdErl,NI (Allgemeine Kulturförderrichtlinie).
vorr. September 2025:
Die LKJ bietet eine online-Veranstaltung an "Gewusst wie...!"
In dieser geht es vorrangig um Fragen rund um Kalkulation und Abrechnung von Projekten.
15.12.2025:
Die Durchführungszeit der Projekte mit den Jugendlichen endet spätestens Mitte Dezember.
Bis zum Ende des Kalenderjahres müssen alle Projekte inklusive der Zahlung aller Rechnungen zum Abschluss kommen.
10.01.2026:
Die rechnerischen Verwendungsnachweise sind bei der LKJ eingereicht.