PRESSEFREIHEIT - WAS BEDEUTET DAS?

Pressefreiheit umfasst die Freiheit, Tatsachen, Meinungen (Gedanken), Stellungnahmen und Wertungen durch jede Art von Druckwerken (Zeitungen, Bücher, Flugblätter usw.) zu verbreiten, ohne dass eine Zensur stattfindet. In Deutschland ist die Pressefreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert.

Konkret bedeutet dies, dass es Journalist*innen freisteht, über ein Thema zu berichten. In diesem Sinne ist Ihre Pressemitteilung als Angebot an Journalist*innen zu verstehen.

Darüber hinaus beinhaltet Pressefreiheit, dass Journalist*innen den Text Ihrer Pressemitteilung bearbeiten, kürzen oder umstellen dürfen (redigieren) – zum Beispiel um ihn an den Schreibstil der Zeitung anzupassen.

 

Es kann viele Gründe haben, warum Ihre Pressemitteilung nicht veröffentlicht wird: z. B. wird schon über ein ähnliches Thema berichtet, die Zeitung ist bereits gesetzt oder es gibt eine aktuelle Meldung.


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