November 2024:
Die Antragstellenden erhielten die Information, ob Ihr Projekt gefördert werden kann. Nach Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns können die Projekte auf eigenes Risiko starten.
November 2024:
die Förderverträge werden vorbereitet. Alle Mittel müssen vor der Weihnachtspause gebunden sein.
Das bedeutet, dass alle unterzeichneten Förderverträge rechtzeitig bei der LKJ eingegangen sind und rechtskräftig sind.
Dezember 2024 - Juni 2025:
Sobald die Förderverträge rechtskräftig sind, können auch Projekt-Mittel abgerufen werden.
Dafür gibt es das Formular "Mittelabruf".
Wichtig: Immer nur soviele Mittel abrufen, wie innerhalb der folgenden 2 Monate im Rahmen der Projektdurchführung benötigt und ausgegeben werden!
15.06.2025:
Eingangsschluss für Mittelabrufe.
-> Alle benötigten Mittel vorher abrufen (2 Monats-Frist beachten)
15.07.2025:
Alle geförderten Projekte müssen abgeschlossen sein, alle projektbedingten Zahlungen sind getätigt (Einzige Ausnahme: Gema / KSK)
15.08.2025:
Der Verwendungsnachweis ist bei der LKJ eingegangen.
Achtung: Die Frist für den Verwendungsnachweis ist mit 4 Wochen Bearbeitungszeit sehr kurz!