Die Zuwendung ist zweckgebunden für die Umsetzung von Projekten der Kultureller Bildung mit den Zielen:
Durch die Zusammenarbeit mit Schulen werden alle Kinder und Jugendlichen angesprochen. In den geförderten Projekten werden Formen der Exklusion und Benachteiligung aktiv abgebaut und Teilhabe aller angestrebt.
Gefördert werden Projekte der Kulturellen Bildung für Schüler*innen. Die Projekte zielen auf eine Stärkung von sozial-emotionalen Kompetenzen, Selbstbestimmung, Mitbestimmung, Solidarität, gegenseitigem Respekt sowie Urteils- und Handlungskompetenz der Schüler*innen.
Folgende Grundsätze sind dabei zu beachten:
1. Kulturelle Teilhabe unabhängig von sozialer Herkunft
Die Projekte stehen allen Kindern und Jugendlichen offen - kein Kind oder Jugendlicher soll etwa wegen seines Geschlechts, seiner Religion oder Herkunft sozial benachteiligt oder diskriminiert werden.
2. Für Vielfalt – gegen Diskriminierung
Die Projekte fördern ein solidarisches Miteinander in der Vielfaltsgesellschaft und treten Gewalt, Rassismus und weiteren Diskriminierungsformen (Intersektionalität) entgegen.
Unterschiedlichen Hintergründen und Erfahrungen, Bedürfnissen der Geschlechter und Altersgruppen sowie individuellen Fähigkeiten wird mit Offenheit und Wertschätzung begegnet. Diskriminierung wird aufgedeckt und entschieden bekämpft. Die Individualität und die Unterschiedlichkeit der beteiligten Kinder und Jugendlichen bildet die Grundlage des gemeinsamen kulturellen Bildungsprozesses. Die Wertebasis der Praxis bilden die Menschenrechte und die Orientierung an der Menschenwürde. Vertrauen, Achtsamkeit und Respekt bilden die Grundlagen des Umgangs miteinander. Die Verantwortlichen und Beteiligten nehmen jedes Individuum in seiner Eigenständigkeit und seinen Äußerungen ernst. Machtverhältnisse und -beziehungen werden kritisch reflektiert.
3. Orientierung an der Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen
Die Projekte orientieren sich an der Lebensrealität der Teilnehmenden und achten sensibel darauf, pauschalisierende Zuschreibungen und Vorverurteilungen zu reflektieren, aufzulösen und / oder zu verhindern. Kinder und Jugendliche werden als Partner*innen in einem spielerischen und ästhetischen Gestaltungsprozess wahr- und ernstgenommen. Sie gestalten die Praxis aktiv mit. Sie erleben im gemeinsamen Schaffen, dass sie etwas bewirken können. Sie werden darin bestärkt, eigene Positionen zu entwickeln, diese zu reflektieren und mit anderen in einen Dialog zu treten.
4. Eigene kulturelle Praxis
Kulturelle Bildungspraxis verbindet emotionale, intellektuelle, körperliche und soziale Erfahrungen miteinander. Im Besonderen spricht sie die sinnliche und ästhetische Wahrnehmung an. Eine eigene kulturelle Praxis der Kinder und Jugendlichen ist daher Hauptbestandteil der geförderten Projekte.
5. Gemeinsame diskriminierungssensible Bildungsarbeit durch Vernetzung von Schulen und Einrichtungen der Kulturellen Bildung
Die Projekte finden in Kooperation zwischen außerschulischen Einrichtungen der Kulturellen Bildung und Schulen in Niedersachsen statt.