KOOPERATIONEN MIT SCHULEN IN CORONA-ZEITEN

Wir bieten regelmäßig kostenfreie Info-Veranstaltungen für alle Interessierten, die sich in der Kulturellen Bildung engagieren. Dabei erreichen uns oft Fragen von Teilnehmenden, die wir an dieser Stelle beantworten.


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Darf ich mit unterschiedlichen Schulen gleichzeitig zusammenarbeiten?

Ja, Sie dürfen mit unterschiedlichen Schulen zusammenarbeiten. Aktuell gibt es in dieser Hinsicht keine Kontaktbeschränkung.


Müssen sich Kulturschaffende, die mit Schulen zusammenarbeiten, regelmäßig auf Covid-19 testen lassen?

Nein, eine solche gesetzliche Vorschrift gibt es derzeit nicht.


Wie zeitnah müssen aktuelle Änderungen in den Verordnungen umgesetzt werden?

Unverzüglich. Mit Inkrafttreten der Verordnung sind die getroffenen Regelungen sofort umzusetzen.


Bei Schulklassen gilt das Kohortenprinzip. Wie behandele ich solche Gruppen, wenn ich z. B. bei Führungen nur maximal zehn Personen betreuen kann?

Die gebildeten Kohorten sind im besten Fall gleichbleibend, sodass gerade dadurch die Kontaktnachverfolgung erleichtert werden soll. Für die Verwaltung der Kohorten ist die Schulleitung zuständig. Sie legt die Kohorten/Gruppen fest und dokumentiert dies. Es ist also unbedingt mit der Schulleitung Rücksprache zu halten.


Bei Szenario B und C möchten wir die Kooperationspartner*innen beim Home-Schooling einbinden. Ist das möglich?

Sie sollten Ihre Leistungsbereitschaft dazu auf jeden Fall grundsätzlich der Schulleitung anzeigen und sich mit den Verantwortlichen in Verbindung setzen. Versuchen Sie, hierzu eine gemeinsame Lösung zu finden.


Wenn Chorsingen verboten ist, wie sieht es denn mit Tanz aus? Ist das in entsprechend großen Räumen möglich?

Hier ist eine Einzelfallprüfung anhand der jeweils aktuellen Corona-Verordnung notwendig. Bitte setzen Sie sich bei Bedarf mit dem LKJ-Juristen > Niklas Meuleneers in Verbindung.



Die Förderer der Kontaktstelle Kultur macht Schule in Niedersachsen