Wir bieten regelmäßig kostenfreie Info-Veranstaltungen für alle Interessierten, die sich in der Kulturellen Bildung engagieren. Dabei erreichen uns oft Fragen von Teilnehmenden, die wir an dieser Stelle beantworten.
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Ja, Sie dürfen mit unterschiedlichen Schulen zusammenarbeiten. Aktuell gibt es in dieser Hinsicht keine Kontaktbeschränkung.
Nein, eine solche gesetzliche Vorschrift gibt es derzeit nicht.
Unverzüglich. Mit Inkrafttreten der Verordnung sind die getroffenen Regelungen sofort umzusetzen.
Die gebildeten Kohorten sind im besten Fall gleichbleibend, sodass gerade dadurch die Kontaktnachverfolgung erleichtert werden soll. Für die Verwaltung der Kohorten ist die Schulleitung zuständig. Sie legt die Kohorten/Gruppen fest und dokumentiert dies. Es ist also unbedingt mit der Schulleitung Rücksprache zu halten.
Sie sollten Ihre Leistungsbereitschaft dazu auf jeden Fall grundsätzlich der Schulleitung anzeigen und sich mit den Verantwortlichen in Verbindung setzen. Versuchen Sie, hierzu eine gemeinsame Lösung zu finden.
Hier ist eine Einzelfallprüfung anhand der jeweils aktuellen Corona-Verordnung notwendig. Bitte setzen Sie sich bei Bedarf mit dem LKJ-Juristen > Niklas Meuleneers in Verbindung.